Kutlurveranstaltung in Radolfzell

Richtlinien zur Kulturförderung der Stadt Radolfzell

Die Stadt Radolfzell am Bodensee unterstützt die regionale Vielfalt der Kunst-, Kultur- und Bildungsvereinigungen, insbesondere was deren Jugendarbeit anbelangt.
Das Kulturbüro und die Musikschule sind die Ansprechpartner für Förderungen kultureller Vereine mit Sitz in Radolfzell sowie für die städtische Unterstützung kultureller Initiativen und Projekte. Anträge auf Zuschüsse für die Vereinsförderung und konkrete gemeinnützige Projekte können immer spätestens bis zum 31. Mai des Vorjahres gestellt werden, in dem das Vorhaben begonnen werden soll.

Die aktuellen Förderrichtlinien und interaktive Antragsformulare finden Sie unter Links.

  • Für Anträge auf Zuschüsse für die Vereinsförderung (Grundförderung) in Höhe von 150,- € bitten wir Sie, uns Ihren Antrag formlos per Post zukommen zu lassen. Für jedes Kind / jeden Jugendlichen unter 18 Jahren erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 18,- €. Bitte fügen Sie dann Ihrem Antrag zur Vereinsförderung die „Auflistung Jugendlicher eines Vereins 2023“ und die „Erklärung zur Einhaltung des Bundeskinderschutzgesetzes“ bei. Eine blanko Auflistung und die Erklärung finden Sie ebenfalls unter Links.
  • Für Anträge zur Förderung gemeinnütziger kultureller Projekte nutzen Sie bitte das Formular „Antrag auf Fördermittel der offenen Projektförderung“. Gefördert werden öffentliche Kunst- und Kulturprojekte nach dem subsidiären Prinzip. D.h. der mögliche städtische Zuschuss liegt bei maximal 30 % der Projektkosten und soll nicht den Fehlbetrag übersteigen. Der städtische Zuschuss für die offene Projektförderung wird auf maximal 10.000 € je Antrag begrenzt.
  • Für Anträge zur Förderung von Baumaßnahmen verwenden Sie bitte das Formular „Antrag Zuschuss Baumaßnahme“.
  • Bei Vereinsjubiläen erhält ein Verein pro 25 Jahre Existenz eine Jubiläumsgabe. Bitte senden Sie uns hierzu ein formloses Schreiben zu.
  • Möglich ist auch ein deckender Zuschuss zur Nutzung des Kongresszentrums Milchwerk für kulturelle Eigenveranstaltungen, die den Vereinszwecken dienen. Bitte senden Sie uns hierzu ein formloses Schreiben zu.

Die Anträge können digital ausgefüllt werden, müssen aber mit Unterschrift des Antragstellers beim Kulturbüro fristgerecht eingehen. Die Postadresse für die Anträge und Schreiben lautet: Stadtverwaltung Radolfzell, Kulturbüro, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell am Bodensee.

Weitere Informationen zur Bewilligung der Zuschüsse können der aktuellen Förderrichtlinie der Stadt Radolfzell am Bodensee für die Bereiche Kultur, Sport, Soziales und Allgemeininteresse entnommen werden. Diese Förderrichtlinien finden Sie unter der Rubrik „Links“.

Die Zuschüsse werden nach Prüfung und Abstimmung über die Anträge durch den Gemeinderat und nach Freigabe des Haushalts des Folgejahrs (2024) ausbezahlt.

Kommen Sie gern jederzeit auf das Kulturbüro zu, wenn Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen oder Fragen haben. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 07732/81-374 zu den Öffnungszeiten des Kulturbüros (Mo-Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16:00 Uhr; Fr. 8.00 – 12.00 Uhr) oder per Mail unter kulturbuero@radolfzell.de.